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Mitgehangen - mitgefangen?

Urteile im Überblick

Zwar rechtfertigen private Besorgungen während der Arbeitszeit eine Kündigung, wenn der Arbeitnehmer deshalb bereits abgemahnt worden ist. Begleitet er aber nur einen Kollegen bei dessen Privatangelegenheiten, ist eine verhaltensbedingte Kündigung unwirksam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1049734.mitgehangen-mitgefangen.html

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