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Altanschließer klagt mit Erfolg auf Staatshaftung

Freie Wähler sprechen von einem großem Sieg, das Innenministerium nennt das Urteil eine Einzelfallentscheidung

Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied, dass der Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow einem Altanschließer seinen Beitrag nach dem Staatshaftungsgesetz zurückzahlen muss.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1050226.altanschliesser-klagt-mit-erfolg-auf-staatshaftung.html

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