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Altanschließer klagt mit Erfolg auf Staatshaftung
Freie Wähler sprechen von einem großem Sieg, das Innenministerium nennt das Urteil eine Einzelfallentscheidung
Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied, dass der Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow einem Altanschließer seinen Beitrag nach dem Staatshaftungsgesetz zurückzahlen muss.
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