Ende der Kreidezeit nicht in Sicht

Mit Laptop-Klassen soll an Schulen die digitale Zukunft beginnen, doch es gibt Probleme

Grätsche gegen die nach langem Tauziehen verhandelte Weitergabe des Kreuzberger Dragonerareals vom Bund an das Land Berlin. Der ursprüngliche Käufer, die Dragonerhöfe GmbH, lässt per Anwalt mitteilen, dass sie bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags Schadenersatz in hohem zweistelligen Millionenbereich geltend machen will.

»Unserer Mandantin werden im Fall der Unmöglichkeit des Vollzugs des Kaufvertrags vom 13. 02. 2015 Gewinnausfallschäden in Höhe eines am oberen Ende liegenden achtstelligen Bereichs entstehen«, heißt es in einem Schreiben, das die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor wenigen Tagen erreichte. Dieser Satz steht fast am Ende des Briefs der Anwaltskanzlei Schultz und Seldeneck aus der feinen Charlottenburger Bleibtreustraße. Die vom ursprünglichen Käufer, der Dragonerhöfe GmbH, beauftragten Juristen legen auf vier Seiten dar, dass es nach ihrer Auffassung kein Rücktrittsrecht von dem vor zwei Jahren ges...


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