Wenn der Urlaubsrückflug um 14 Stunden vorverlegt wird ...

Reiserecht

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Für sich, den Lebensgefährten und ihre zwei Kinder hatte eine Kölnerin eine Pauschalreise nach Zypern gebucht und beim Reiseveranstalter 1118 Euro angezahlt. Der Hinflug sollte am 24. August 2015 um 19.10 Uhr starten, der Rückflug am 4. September um 14.30 Uhr.

Einige Monate vor Reiseantritt kam Post vom Reiseveranstalter: Der Start des Hinflugs müsse um drei Stunden auf 22.10 Uhr verschoben, der Rückflug auf 3.50 Uhr vorverlegt werden, teilte er mit.

Gegen die neuen Flugzeiten protestierte die Kundin vergeblich. Die Änderung sei auf die Insolvenz der Fluggesellschaft zurückzuführen, erklärte der Reiseveranstalter: Er habe umdisponieren müssen, das sei sozusagen »höhere Gewalt«. Also könnten die Urlauber wegen der geänderten Flugzeiten nicht umbuchen oder die Reise kostenfrei stornieren.

Damit fand sich die Kölnerin allerdings nicht ab und kündigte den Reisevertrag. Sie forderte vom Reiseveranstalter die Anzahlung zurück ...


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