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Rechte der Verbraucher gestärkt

Neues Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018

Wer ein Haus baut, muss Stolperfallen vermeiden - sonst besteht die große Gefahr, dass Verbraucher als private Baukunden den Schaden für Pfusch am Bau oder gar die Insolvenz des Bauunternehmers zu tragen haben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051034.rechte-der-verbraucher-gestaerkt.html

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