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Parlamente behalten Veto-Recht für Handelsabkommen

EuGH-Urteil: EU-Staaten müssen bei Verträgen wie CETA und TTIP gefragt werden / EU-Abgeordneter Scholz begrüßt Zusicherung der Mitsprache

Freihandelsabkommen der EU mit anderen Staaten stoßen oft auf scharfe Kritik. Doch bisher war Brüssel nicht gezwungen, die nationalen Parlamente seiner Mitglieder zu befragen. Das muss sich künftig in vielen Fällen ändern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051163.parlamente-behalten-veto-recht-fuer-handelsabkommen.html

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