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Karlsruhe stoppt Abschiebung nach Griechenland

Bundesverfassungsgericht: Vorinstanz habe nicht geprüft, ob der Syrer tatsächlich Zugang zu Sozialleistungen erhalte

Anerkannte Asylbewerber haben die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie Griechen - eigentlich. De facto sind sie offenbar aber von ihnen ausgeschlossen. Das müssen deutsche Gerichte bei Asylentscheidungen prüfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051916.karlsruhe-stoppt-abschiebung-nach-griechenland.html

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