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Sturz über den Sockel des mobilen Halteverbotsschilds

Urteil

Bau- oder Umzugsunternehmen, die mit Genehmigung der Stadtverwaltung mobile Halteverbotsschilder aufstellen, müssen diese auch termingerecht wieder entfernen. Geschieht dies nicht und stürzt ein Passant über einen Schildersockel, haftet der Unternehmer.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051988.sturz-ueber-den-sockel-des-mobilen-halteverbotsschilds.html

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