Kläger siegt vor Gericht

Neue Hoffnungen für Altanschließer

Für die Altanschließer in Brandenburg gibt's neue Hoffnung: Im erbitterten Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse in Brandenburg setzte erstmals ein Bürger seine Forderung vor Gericht durch.

»Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied am 5. Mai 2017, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow dem Bürger die Beiträge nach dem Staatshaftungsgesetz zurückzahlen muss«, bestätigte der Geschäftsführer des Landeswasserverbandstags, Turgut Pencereci. Er vertrat den unterlegenen Wasserverband als Bevollmächtigter vor Gericht.

Das Besondere an dem Fall: Anspruch auf Rückzahlung haben laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur die Bürger, die gegen die Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt haben. Wenn die sogenannten Altanschließer ohne ...


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