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Auch Besitzer privater Heizölbehälter betroffen
Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bisher waren die Umsetzung der konkreten technischen Ausgestaltung und die entsprechenden Betreiberpflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Ländersache. Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April beschlossen und tritt am 1. August 2017 in Kraft.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051999.auch-besitzer-privater-heizoelbehaelter-betroffen.html
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