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Unzumutbare Lärmbelästigung kann zur Mietminderung führen

Mietrecht

Mieter können unter Umständen die Miete wegen unzumutbarer Lärmbelästigungen innerhalb des Hauses mindern, auch wenn sie in einem hellhörigen Altbau wohnen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052000.unzumutbare-laermbelaestigung-kann-zur-mietminderung-fuehren.html

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