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Betriebskostenabrechnung und Belegeinsicht

Mietrechtlicher Expertentipp

Erhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052003.betriebskostenabrechnung-und-belegeinsicht.html

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