Erweitertes Führungszeugnis

Bildungslexikon

Seit dem 1. Mai 2010 gilt laut Paragraph 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für pädagogische Berufe das erweiterte Führungszeugnis. Anders als beim regulären Führungszeugnis sind hier auch »geringfügige Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung« vermerkt. Anlass waren die Vorkommnisse sexueller Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen i...


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