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Hate-Speech-Gesetz: »Justizminister Maas muss nachlegen«

Der Medienrechtler Prof. Marc Liesching erklärt im »nd«-Interview, wieso das Netzdurchsuchungsgesetz mangelhaft begründet ist

Heiko Maas hat das Netzdurchsuchungsgesetz nur mit einem Bericht von jugendschutz.net begründet. Doch das Portal untersuchte nur einen kleinen Teilbereich der Straftaten, die soziale Netzwerke schnell löschen sollen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052431.hate-speech-gesetz-justizminister-maas-muss-nachlegen.html

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