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Mindestlohn muss nicht für die Bereitschaftszeit gelten
Urteile im Überblick
Nach einem Gerichtsurteil darf die Bezahlung von Bereitschaftszeiten beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) unter bestimmten Bedingungen auch unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052640.mindestlohn-muss-nicht-fuer-die-bereitschaftszeit-gelten.html
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