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Facebook im Recht
Eltern von toter Tochter bekommen doch keinen Zugriff auf Nachrichten der Verstorbenen im sozialen Netzwerk
Das Landgericht Berlin hatte Eltern ein »Leserecht« in die Facebook-Nachrichten ihrer verstorbenen Tochter zugebilligt. Nun hob das Kammergericht vor allem den Schutz der Kommunikation hervor und gab Facebook Recht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052688.facebook-im-recht.html
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