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Freispruch für deutsche Kampfdrohnen

Gericht entschied: Bundeswehr darf in Israel High-Tech-Waffen kaufen - SPD wartet lieber Bundestagswahl ab

Die Bundeswehr darf in Israel fünf bewaffnungsfähige Heron-TP-Drohnen bestellen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat einen US-Konkurrenten aus dem Weg geräumt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052828.freispruch-fuer-deutsche-kampfdrohnen.html

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