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Versicherte haben Sonderkündigungsrecht
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Erhöht die Krankenkasse einen bestehenden Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Es ist in § 175 des Sozialgesetzbuchs 5 beschrieben. Weitere nd-Ratgeberthemen: Überstunden, Mietrecht, Konto...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053180.versicherte-haben-sonderkuendigungsrecht.html
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