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Auf 15 Jahre befristete Gültigkeit für Motorradführerscheine

Änderungen im Führerscheinrecht

Die Änderungen des deutschen Führerscheinrechts sind zwar schon seit geraumer Zeit in Kraft, doch die 3. EU-Führerschein-Richtlinie relativ unbekannt. Neben der Neuordnung der Motorradführerscheine ist die Befristung der Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre die wichtigste Festlegung (siehe auch nd-ratgeber vom 31. Mai 2017).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053205.auf-jahre-befristete-gueltigkeit-fuer-motorradfuehrerscheine.html

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