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Lebenspartner dürfen (fast) alles

Eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen sind mittlerweile rechtlich fast gleichgestellt. Sie können sich gegenseitig zu Erben einsetzen, haben dieselben steuerlichen Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft, profitieren vom Ehegattensplitting und können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Das betrifft auch die Regularien der Vermögensbildung. Für vermögenswirksame Leistungen (...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053218.lebenspartner-duerfen-fast-alles.html

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