Wann dürfen Mieter ihre Wohnung teilen?

Fallstricke bei der Untervermietung

Plötzlich ist die Wohnung zu groß und zu teuer. Da ist es für viele naheliegend, sie zu teilen. Das ist auch grundsätzlich erlaubt - zumindest mit nahen Familienangehörigen. Ehepartner oder Kinder dürfen normalerweise ohne Zustimmung des Vermieters mit in die Wohnung einziehen. In diesem Fall besteht gegenüber dem Vermieter nur eine Informationspflicht.

Bei «berechtigtem Interesse»

Auch bei anderen Untermietern gilt: Haben Mieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe dafür, die Wohnung zu teilen, darf der Vermieter nicht einfach so ablehnen. «Einen Anspruch auf Zustimmung haben sie, wenn ein ›berechtigtes Interesse‹ besteht», sagt Sascha Nuß, Jurist beim R+V-Infocenter. «Wichtig ist jedoch, dass dieses Interesse erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrages entstanden sein darf.» Dazu gehört zum Beispiel, dass die Wohnung durch Veränderungen der Lebensumstände alleine zu teuer geworden ist. «Natürlich gilt dies auch, wenn ei...


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