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Klausel ungültig

Arbeitnehmer können eine unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag in der Regel ruhig unterschreiben. Eine solche Klausel wird durch ihre Unterschrift nicht gültig, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Wird jemand per Arbeitsvertrag beispielsweise verpflichtet, eine Vertragsstrafe von drei Monatsgehältern zu zahlen, falls er den Vertrag vorzeitig kündigt, so ist das unzulässi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053228.klausel-ungueltig.html

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