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Es droht Folter

Voller Asylanspruch für Syrer bei Wehrdienstentzug

Kassel. Flüchtlinge aus Syrien haben Anspruch auf volle Asylanerkennung, wenn sie sich mit ihrer Flucht dem Wehrdienst entzogen haben. Dies entschied am Dienstag der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Ihnen drohe Haft und Folter. Für Flüchtlinge aus Rebellengebieten habe sich die Situation insgesamt verschärft. (Az: 3 A 3040/16.A und weitere)Damit erkannte der VGH drei Flüchtlinge a...

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