Hamburger Alleingang

Widerstand gegen Senatoren-Plan für neues Strafvollzugsgesetz

  • Guido Sprügel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Hamburger SPD hat den geplanten Alleingang der Hansestadt beim Strafvollzug kritisiert. Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hatte zuvor erklärt, dass Hamburg sich nicht der Initiative von neun Ländern für ein gemeinsames neues Jugendstrafvollzugsgesetz anschließen werde.

Auslöser für den Streit zwischen Regierung und Opposition in Hamburg war eigentlich das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte bereits im Mai 2006 entschieden, dass die Bundesländer den Jugendstrafvollzug durch ein eigenes Gesetz regeln sollen. Die Frist läuft Ende des Jahres ab und neun Länder, darunter Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein, haben sich bereits auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt. Nun kündigte der Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) einen Alleingang des Senats an. Kernpunkt seines Vorstoßes ist die Verabschiedung eines einzigen Gesetzes, das sowohl den Erwachsenen-, als auch den Jugendstrafvollzug regeln soll. »Wir machen das Gesetz in einem Guss und haben somit nicht wieder zwei Gesetze mehr«, betont der Sprecher der Justizbehörde Carsten Grote gegenüber ND. Viele Bereiche seien in Hamburg bereits hervorragend geregelt und müssten nicht eigens in ein Gesetz gefasst werden. So wird man zum Beispiel ein ausdrückliches Recht auf Bildung im neuen Gesetz denn wohl vermissen. »Solche Rechte werden oft gar nicht eingefordert und insofern schreiben wir das auch nicht extra rein«, erklärt Grote den Verzicht. Für den SPD-Rechtsexperten Rolf-Dieter Klooß ein Unding. »Alles, was nicht ausdrücklich im Gesetz verankert ist, kann auch leicht abgeschafft werden«, sagt Klooß gegenüber ND. Und er kritisiert ausdrücklich die Pläne eines Alleingangs und die Bündelung in einem Gesetz. »Wir benötigen ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsrecht, das den Bildungsauftrag eindeutig festschreibt und auch die Jugendlichen in die Pflicht nimmt«, so Klooß. Mit der Bündelung würde der Senat gleichzeitig ein neues Erwachsenenstrafvollzugsgesetz auf den Weg bringen, obwohl das alte eigentlich vollkommen ausreiche. »Der Senat will hier wohl nur von den vielen Beschwerden im Erwachsenenvollzug ablenken und die Bedingungen so anpassen, dass Beschwerden hinfällig werden«, warnt der SPD-Rechtsexperte. Zudem befürchtet er einen möglichen bundesweiten Wettlauf, wer den härtesten Strafvollzug hat. Wolfgang Bernhard, Koordinator der Berufsförderungswerke BFW in Schleswig-Holstein und Hamburg, schließt sich den Warnungen an. In der Praxis würde ein eigenständiges Gesetz für Jugendliche benötigt. Die SPD hat einen eigenen Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz erarbeitet, der sich eng an den Entwurf der neun Bundesländer anlehnt. Diesen will sie Ende Februar in die Bürgerschaft einbringen. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Viviane Spethmann, findet die Aufregung der Opposition übertrieben. Wahrscheinlich trauere sie nur dem »eigenen La...

Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.