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Macron will Fußfesseln und Hausarrest für Verdächtige
Sicherheitspläne des französischen Präsidenten gehen weiter als bisher angenommen / Verfassungsrat kassiert Paragraf des Ausnahmegesetzes
155 Demonstrationen haben französische Behörden seit November 2015 verboten. Das war gesetzeswidrig, befand jetzt der Verfassungsrat. Macron will die Sonderrechte jedoch noch stärker ausweiten.
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