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Auch bei einer Doppelehe?

Trennungsunterhalt

Fordert ein Ehepartner von dem anderen Trennungsunterhalt, muss er nachweisen, mit ihm tatsächlich gültig verheiratet zu sein. Liegt eine verbotene Doppelehe vor, muss er seinen Anspruch beweisen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053858.auch-bei-einer-doppelehe.html

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