Doch Fristverlängerung um zwei Monate?

Einkommensteuerklärung 2016

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 5.0 Min.

Einige Landesfinanzministerien haben die eigentlich gültige Abgabefrist schon jetzt um zwei Monate verschoben und stützen sich dabei auf das Steuermodernisierungsgesetz.

Die Ausnahmen: Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen

Eigentliche Abgabefrist ist der 31. Mai 2017. Bis zu diesem Datum müssten die Steuerunterlagen für 2016 dem Finanzamt vorliegen - im Prinzip jedenfalls. Doch nach aktuell vorliegenden Informationen gelten in einigen Bundesländern Ausnahmen, so zum Beispiel in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen.

Die Finanzministerien dieser Länder wollen damit die elektronische Abgabe von Steuererklärungen bewerben. Das heißt: In den betreffenden Ländern kann man die Steuererklärung 2016 zwei Monate später abgeben, also am 31. Juli 2017. Um die Verwirrung komplett zu machen: Dann gibt es noch die zum 1. Januar 2017 aktualisierte Abgabenordnung, die aber noch nicht gilt.

Die vorgenannten Landesf...


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