Dolce Vita auf »Balkonien«

Mietrecht

  • Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Meist hat der Vermieter ein Mitspracherecht und auch die Nachbarn können bei der Balkonnutzung mitreden. Welche Rechte und Pflichten müssen Mieter bei der Verschönerung ihres Balkons beachten?

Sonne pur?

Mieter einer Wohnung mit Balkon dürfen den Freisitz zwar grundsätzlich so nutzen, wie sie wollen, denn er ist Teil der Mietsache. Diese Freiheit hat allerdings dort Grenzen, wo sie die Rechte der Nachbarn oder des Vermieters einschränkt. Doch gerade im Hochsommer verwandelt sich so mancher Balkon in eine Sauna. Selbstverständlich können Mieter dann Sonnenschirme aufstellen. Doch bereits eine fest installierte Sonnenmarkise benötigt die Zustimmung des Vermieters.

Der Hintergrund: Mieter dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters nichts am Balkon anbringen, wofür sie in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen müssen, beispielsweise mit Dübeln. Dies ist jedoch bei der Montage einer Markise, eines verankerten Sonnensegels oder einer...


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