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Wenn ein Richter einschläft ...
Was sonst noch passiert
Wer schläft, ist »geistig abwesend«. Dies gilt auch für Richter und kann zur Ungültigkeit eines Urteils führen, wie ein Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel zeigt. Das BSG hob deshalb ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg auf. Wegen eines schlafenden Richters sei dort die Richterbank nicht ordentlich besetzt gewesen.Der Kläger begehrte von der Deutschen Rentenve...
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