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Verwaltungsgericht kippt Verbot des G20-Protestcamps
Gipfelgegner reichen Eilanträge gegen die polizeiliche Allgemeinverfügung ein / LINKE: »Wer den Gipfel nach Hamburg holt, lädt den Protest mit ein.«
Schlappe für die Stadt Hamburg: Wie das zuständige Verwaltungsgericht erklärte, ist die Untersagung des von G20-Kritikern geplanten Protestcamps im Stadtpark unzulässig. Auch gegen das Verbot der Proteste laufen Klagen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1054858.verwaltungsgericht-kippt-verbot-des-g-protestcamps.html
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