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Abschluss ist Abschluss
Thüringen weigerte sich beharrlich ein DDR-Studium anzuerkennen – zum großen Unmut der obersten Verwaltungsrichter
Absolventen von DDR-Fachschulen haben Anspruch darauf, dass ihr Abschluss auch in der Bundesrepublik anerkannt wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden - nach langem Rechtsstreit.
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