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Rückmeldegebühr war rechtswidrig

Nach zwei Urteilen bleibt unklar, welche Studenten die 51 Euro je Semester zurückerhalten

Die in den Jahren 2001 bis 2008 im Land Brandenburg verlangten Rückmeldegebühren sind rechtswidrig. Aber erhalten nur jene Studenten ihr Geld zurück, die gegen die Gebühren geklagt haben?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055207.rueckmeldegebuehr-war-rechtswidrig.html

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