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Gericht weist Klage gegen G20-Allgemeinverfügung ab

Gängeviertel steckt vor Verwaltungsgericht Niederlage ein / Richter: Verbotszone ist rechtens

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage des Gängeviertels gegen die polizeiliche Allgemeinverfügung während des G20-Gipfels abgewiesen. Den Klägern bleibt nun der Weg zum Oberverwaltungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055711.gericht-weist-klage-gegen-g-allgemeinverfuegung-ab.html

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