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Gericht weist Klage gegen G20-Allgemeinverfügung ab
Gängeviertel steckt vor Verwaltungsgericht Niederlage ein / Richter: Verbotszone ist rechtens
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage des Gängeviertels gegen die polizeiliche Allgemeinverfügung während des G20-Gipfels abgewiesen. Den Klägern bleibt nun der Weg zum Oberverwaltungsgericht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055711.gericht-weist-klage-gegen-g-allgemeinverfuegung-ab.html
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