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Datenspeicherung auf Vorrat passé

Gesetz ausgesetzt / Netzagentur verweist auf Gerichtsurteil

Bonn. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur teilte am Mittwoch mit, sie sehe vorerst von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtung für Telekommunikationsunternehmen ab. Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von vergangener Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsda...

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