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Datenspeicherung auf Vorrat passé
Gesetz ausgesetzt / Netzagentur verweist auf Gerichtsurteil
Bonn. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur teilte am Mittwoch mit, sie sehe vorerst von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtung für Telekommunikationsunternehmen ab. Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von vergangener Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsda...
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