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Bei Verstößen drohen nun hohe Bußgelder

Neu seit 1. Juni 2017 zur Rücknahme von Elektroschrott

Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel ist seit 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Verstöße dagegen können mit bis zu 100 000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden. Bisher lief das sanktionsfrei ab.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1056262.bei-verstoessen-drohen-nun-hohe-bussgelder.html

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