Hilfsfonds für Unwetterschäden

Land und Landkreis machen zusammen 400 000 Euro für abgesoffenes Leegebruch locker

Fünf Tage, nachdem Berlin und Brandenburg von einem Jahrhundertunwetter heimgesucht worden sind, funktionierte am Dienstag wieder flächendeckend die Stromversorgung in Leegebruch (Oberhavel). »Alle Haushalte haben wieder Elektrizität«, erklärte Ronny Wappler, Sprecher der Kreisverwaltung. Probleme bereite aber weiterhin die Kanalisation. 100 Haushalte seien von der Abwasserentsorgung abgeschnitten, bis zu 400 weitere Haushalte von Störungen betroffen. Der Sperrmüll in Leegebruch werde vom Entsorger AWU die ganze Woche über in Doppelschichten weggeräumt.

Die großen Schwierigkeiten rühren daher, dass Leegebruch in einer Senke liegt und dort das viele Regenwasser zusammenströmte, das am Donnerstag vergangener Woche gefallen war. 250 Milliliter innerhalb von zehn Stunden sind gemessen worden. Normalerweise sind es nur 580 Milliliter im gesamten Jahr.

Das Land Brandburg beteiligt sich an einem Soforthilfeprogramm, das der Landkreis Oberhavel für die vom Hochwasser betroffenen Privathaushalte und Gewerbetreibenden auflegen möchte. Kurzfristig will das Finanzministerium 150 000 Euro bereitstellen, so dass der Landkreis insgesamt 400 000 Euro für die Regulierung von Schäden zur Verfügung hätte. Darauf haben sich Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl-Heinz Schröter (beide SPD) sowie Finanzminister Christian Görke (LINKE) verständigt - in Abstimmung mit Landrat Ludger Weskamp (SPD). Der Landrat hatte am Dienstag im Kabinett über die Lage berichtet.

Anträge auf die Hilfe können bereits in den nächsten Tagen beim Landkreis gestellt werden, teilte die Staatskanzlei mit. Geld gibt es demnach für Schäden, die durch nicht abfließendes Regenwasser und durch aufsteigendes Grundwasser entstanden oder durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge verursacht worden sind.

Der Landkreis Oberhavel und die Gemeinde Leegebruch haben überdies Spendenkonten eingerichtet. Der Spendennachweis für die Steuererklärung soll im konkreten Fall vereinfacht werden. Als Nachweis für die geleistete Spende in beliebiger Höhe würden demnach ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung per Kontoauszug genügen, beim Onlinebanking ein Computerausdruck. Es müsste keine förmliche Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Nach Auskunft der Staatskanzlei hat das Bundesfinanzministerium die Zustimmung für ein derart vereinfachtes Verfahren erteilt.

Auch über die Steuer soll den vom Unwetter betroffenen Gebieten geholfen werden. So können Aufwendungen für Hausrat und Kleidung, die durch den Starkregen in Mitleidenschaft gezogen wurden, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgezogen werden, »sofern die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschritten ist«, führte die Staatskanzlei aus. Dass keine Elemementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, dürfe den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen. Handwerkerleistungen können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden, heißt es.

»Die Unterstützung unserer Landesregierung freut uns sehr«, erklärte Landrat Weskamp. »Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis, dass wir über die Modalitäten der Verteilung dieser Mittel frühestens in der kommenden Woche informieren können. Derzeit haben die Abpumparbeiten des Wassers und die Wiederherstellung des Abwassernetzes in Leegebruch noch unsere höchste Priorität.«

Für den Nothilfefonds ist noch ein Beschluss des Kreistags erforderlich, der bei einer Sitzung am 12. Juli gefasst werden soll.

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