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Oberste Richter: Raser zu milde behandelt

Karlsruhe. Zwei zur Bewährung verurteilte Autoraser müssen ihre Haftstrafen vermutlich doch antreten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Strafaussetzung zur Bewährung des Kölner Landgerichts in einem am Donnerstag verkündeten Urteil auf. Die Strafhöhe von zwei Jahren sowie 21 Monaten wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht und verwiesen den Fall zurück nach Köln. (Az...

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