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Stromanbieter müssen mehrere Zahlungsmöglichkeiten eröffnen
Lastschrift allein genügt nicht
Eine Verbraucherzentrale beanstandete die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromanbieters, der den Verbrauchern verschiedene Tarife zu unterschiedlichen Bedingungen und mit verschiedenen Zahlungsarten anbot. Bestellten Kunden jedoch online den Tarif »Strom Basic«, gab es für sie keine Zahlungswahlmöglichkeit.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057073.stromanbieter-muessen-mehrere-zahlungsmoeglichkeiten-eroeffnen.html
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