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Kein Schmerzensgeld nach einem Sturz beim Hindernislauf
Freizeitsport auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an einem Hindernislauf im Wald erfolgt meist auf eigene Gefahr. Zumindest rechtfertigt eine Verletzung dabei nicht unbedingt ein Schmerzensgeld vom Veranstalter.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057074.kein-schmerzensgeld-nach-einem-sturz-beim-hindernislauf.html
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