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Pachtvertrag gilt auch für Ehefrau und weitere Erben

Wenn der Pächter eines Grundstücks verstirbt und nur er im Pachtvertrag als Vertragspartner steht, geht dann der Vertrag auf die Ehefrau über? Wie wird mit dem zu DDR-Zeiten und mit Zustimmung des Grundeigentümers sowie der örtlichen Behörden gebauten nicht ganzjährig genutzten Wochenendhaus verfahren? Heinz. K., 03222 Lübbenau Ihre erste Frage kann eindeutig mit Ja beantwortet werden. Im Schuldre...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/105763.pachtvertrag-gilt-auch-fuer-ehefrau-und-weitere-erben.html

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