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Namensänderung ist möglich

Adoptivkinder mit doppelter Staatsbürgerschaft

Erwachsene adoptierte Kinder mit doppelter EU-Staatsbürgerschaft können ihren nach der Adoption erhaltenen Nachnamen wieder in ihren Geburtsnamen ändern. Ist die Namensänderung in einem anderen EU-Staat vorgenommen worden, muss nach EU-Recht Deutschland den Namenswechsel ermöglichen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057763.namensaenderung-ist-moeglich.html

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