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Arbeitgeber muss Fristen bei Änderungskündigung einhalten
Urteile im Überblick
Bei einer Änderungskündigung wird das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt. Der Arbeitgeber muss sich hierbei genau wie der Mitarbeiter an die ordentliche Kündigungsfrist halten. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057776.arbeitgeber-muss-fristen-bei-aenderungskuendigung-einhalten.html
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