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Touristikriese TUI bleibt mitbestimmt

Klage eines Kleinaktionärs scheitert vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht gegen Europarecht verstößt. Damit urteilte der EuGH in einem seit 2015 anhängigen Verfahren. Die Ausgangssituation war folgende: Beim deutschen Touristikkonzern TUI arbeiten fast 70 000 Beschäftigte, 80 Prozent davon in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Dennoch werden nach den Prinzipien...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1057828.touristikriese-tui-bleibt-mitbestimmt.html

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