Die Rettungsgasse rettet Leben
Sechs Banner an Autobahnbrücken sollen über das richtige Verhalten im Stau informieren
Gleich zu Beginn der Sommerferien in Berlin und Brandenburg rollte die Reisewelle - und stockte auch sofort. Schon wenige Stunden nach Unterrichtsschluss waren am Mittwochnachmittag die Autobahnen und auch die Ausweichstrecken raus aus der Hauptstadt verstopft.
Bereits bei Schrittgeschwindigkeit, aber erst recht, wenn die Blechlawine zum Stillstand kommt, muss auf Autobahnen und anderen Straßen eine Rettungsgasse gebildet werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt dies vor. Zuweilen klappt das gut. Insbesondere wenn einige Autofahrer umsichtig damit anfangen und die übrigen dann mitmachen. Doch »in der letzten Zeit gab es wieder mehr Fälle, in denen Verkehrsteilnehmer bei Unfällen keine Rettungsgasse gebildet haben«, bedauert Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD). »Offenbar ist vielen Menschen nicht klar, wie zu reagieren ist, wenn ein Stau entsteht. Dies ist aber wichtig. Denn die Rettungskräfte müssen den Unfallort schnell und unkompliziert erreichen. Da zählt jede Minute, denn Zeitverlust kann über Leben oder Tod entscheiden.«
Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) ergänzt: »Alle sollten eigentlich wissen, wie eine Rettungsgasse gebildet wird.« Immerhin kommt das in der Fahrschule dran. Doch werden leider, so erzählt der Innenminister, Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen »immer wieder durch Träumer und Gaffer behindert«. Das sei jüngst auch bei dem Busunglück in Bayern so gewesen, bei dem 18 Menschen starben. »Wir setzen auf Aufklärung«, sagt Schröter.
Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Niemegk nahe der A 9 stellten Schneider und Schröter am Donnerstag eins von sechs Hinweisbannern vor, die an Autobahnbrücken angebracht werden. Zu sehen ist darauf, wie eine Rettungsgasse korrekt gebildet wird. »Wir greifen aber auch durch«, warnt der Innenminister. Der Bußgeldkatalog sieht gegenwärtig nur 20 Euro Geldbuße beim fahrlässigen Verzicht auf die Rettungsgasse vor, während bei einem vorsätzlichen Erschweren von Hilfsmaßnahmen Geldstrafen und sogar Gefängnis drohen. Der Bundesrat beschloss jedoch am 7. Juli einstimmig einen Antrag der Länder, wonach das Bußgeld auf mindestens 200 Euro angehoben werden soll. Außerdem sollen künftig auch Fahrverbote verhängt werden dürfen.
Die Feuerwehr begrüße jede Maßnahme, die helfe, die Unfallstellen schneller zu erreichen, sagt Werner Siegwart-Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes. Es sei für die Kameraden bedrückend, wenn sie durch »Unkenntnis, Egoismus oder Sensationslust« von Autofahrern nicht rechtzeitig vor Ort sein können.
Auch die Landtagsabgeordnete Anita Tack (LINKE) findet, dass es dringend ein Umdenken aller Verkehrsteilnehmer geben müsse. »Deshalb plädiere ich für wirkungsvolle Strafen sowie mehr Aufklärung«, sagt sie
Entsteht die Rettungsgasse nicht vorsorglich sofort, wenn der Verkehr zum Erliegen kommt, und stehen die Autos bereits dicht an dicht, so fehlt der Spielraum für Ausweichmanöver, wenn erst die Sirene zu hören und das Blaulicht zu sehen ist.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.