Hauseingangstür abschließen - ja oder nein?

Mietrechtlicher Expertentipp

Erläuterungen vom Mieterverein Dresden und Umgebung

Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschließen der Haustür, doch im Mietvertrag oder in der Hausordnung kann geregelt werden, dass abends beziehungsweise nachts die Haustür abzuschließen ist.

Das Landgericht Köln (Az. 1 S 201/12) bestätigte die Vorgabe einer Hausordnung, wonach der Erdgeschossmieter verpflichtet war, die nach außen führenden Türen im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr abzuschließen. Das Landgericht Köln sah auch keine unangemessene Benachteiligung darin, dass sich nur der Erdgeschossmieter um das Zusperren der Haustür kümmern muss, nicht auch d...


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