Geld zurück nach verpasstem Flug?

Fluggastrechte: EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher

Es kommt ganz und gar nicht so selten vor, dass bei Fluggästen im letzten Moment etwas dazwischen kommt - sei es eine Krankheit, ein dringender beruflicher Termin oder sonstiges Ungemach. Wer seinen Flug nicht antreten kann, hat oft auch finanziellen Schaden. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 6. Juli 2017 (Az. C-290/16) mit einem Grundsatzurteil die Chancen der Verbraucher gestärkt, zumindest einen Teil des Geldes wiederzubekommen.

Worum ging es bei dem Rechtsstreit?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin hat vor deutschen Gerichten gegen Air Berlin geklagt. Anlass waren zwei Punkte: Die Verbraucherschützer monierten eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, die die Fluglinie von Passagieren verlangte, die einen Flug im Spartarif stornierten oder nicht antraten und dann Geld zurückforderten. Und sie kritisierten, dass die Airline beim Ticketpreis den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen zu ...


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