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Pauschaule Überwachung verboten
Arbeitgeber darf Computer nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch kontrollieren
Erfurt. Arbeitgeber dürfen die Arbeit ihrer Beschäftigten am Computer nicht pauschal überwachen. Dadurch würde das Recht der Arbeitnehmer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Eine solche Überwachung ist demnach nur zulässig, wenn der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Arbeitnehmer seinen dienstliche...
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