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Kurde von Ausweisung bedroht

Gericht nennt PKK-Nähe als Abschiebegrund

Türken, die die PKK nicht direkt, sondern nur indirekt unterstützen, können ebenfalls aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az. 1 C 28.16). »In diesen Fällen, in den Personen die PKK nur mittelbar unterstützen, liegt auch ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor«, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des Bu...

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