Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Rückabwicklung möglich?

Grundstückskaufvertrag

Ein Grundstückskaufvertrag kann rückabgewickelt werden, wenn das Haus zwei Jahre älter ist, als im notariellen Vertrag angegeben wurde.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1059193.rueckabwicklung-moeglich.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.