Keine geringeren Rentenbeiträge für Eltern

Bundessozialgericht

Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am 20. Juli 2017 (Az. B 12 KR 13/15 R und Az. B 12 KR 14/15 R). Es ist legitim, wenn der Gesetzgeber die Kindererziehung nicht in Form von niedrigeren Beiträgen berücksichtigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten beispielsweise kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Kläger wollen nunmehr vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg. Sie hatten gefordert, nur die Hälfte der ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.